Informationen
Was bedeutet Au-pair?
Junge Menschen aus der ganzen Welt verlassen ihre Heimat, Familie und Freunde und wollen eine neue, fremde Kultur und ihre Sprache kennen lernen. Au-pair bedeutet „auf Gegenseitigkeit“ und kommt aus dem Französischen. Auch Sie als Gastfamilie lassen sich auf einen neuen Menschen ein, mit all seinen fremden Gewohnheiten, anderen Sitten und anderen Bräuchen. Beide Seiten können dabei nur gewinnen, denn nicht selten entstehen Freundschaften fürs Leben!
Die Aufgaben des Au-pairs
Das Au-pair soll Ihre Familie bei der Kinderbetreuung und im Haushalt unterstützen. Zu den Aufgaben zählen leichte Haushaltstätigkeiten wie Tischdecken, Geschirr abwaschen, Wäsche waschen und aufhängen, beim Einkaufen helfen, die Zubereitung von kleinen Mahlzeiten für die Kinder, Kinder zum Kindergarten/zur Schule bringen und abholen, mit den Kindern spielen, beim An- und Ausziehen helfen und ins Bett bringen. An zwei Abenden in der Woche ist auch ein Babysitting möglich.
Die Rechte des Au-pairs
Dem Au-pair steht ein eigenes möbliertes Zimmer zu und es erhält freie Vollverpflegung. Sie müssen für Ihr Au-pair eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung abschließen. Auch hierbei helfen wir Ihnen gerne. Das Au-pair soll die Möglichkeit haben einen Sprachkurs zu besuchen und seine Religion frei ausüben zu können.
Dem Au-pair stehen pro Woche mindestens 1 zusammenhängende freie Tage zu. Bei einem Aufenthalt von sechs Monaten stehen dem Au-pair zwei Wochen und bei zwölf Monaten vier Wochen Urlaub zu. Nehmen Sie Ihr Au-pair mit in Ihren Urlaub, haben Sie die Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten zu übernehmen.
Dem Au-pair stehen pro Woche mindestens 1 zusammenhängende freie Tage zu. Bei einem Aufenthalt von sechs Monaten stehen dem Au-pair zwei Wochen und bei zwölf Monaten vier Wochen Urlaub zu. Nehmen Sie Ihr Au-pair mit in Ihren Urlaub, haben Sie die Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten zu übernehmen.
Wer darf Au-pairs beschäftigen?
Jede Familie, wobei mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit haben muss. Die Umgangssprache in der Familie muss Deutsch sein. Nach Definition der Bundesanstalt für Arbeit zählt dazu jedes Ehepaar mit Kind sowie unverheiratete Paare oder Alleinerziehende mit Kind im gemeinsamen Haushalt.